Campingpark Seedorf

Auftrag für eine Reservierung/Anmeldung

für einen Stellplatz auf dem Campingpark Seedorf
Mit der Rücksendung und Unterzeichnung des Formulars bestätigen Sie verbindlich den Antrag auf Reservierung eines Stellplatzes auf dem Campingpark Seedorf in 17139 Seedorf.

Name   Vorname
Straße   Hausnummer
PLZ   Ort
Telefon   Fax
Handy   E-Mail
Mitteilung      
Stellplatz für:
  Anzahl Zeitraum von-bis
Zelt klein (max 2 Pers.):
Zelt groß (über 2 Pers.):
Wohnwagen:
Wohnmobil:
Stellplatzwunsch (nicht zwingend erforderlich)
 
Mietwohnwagen:
Dauercampingplatz:
Ferienwohnung:
 
Erwachsene und Kinder ab 13 Jahre:
Kinder bis 12 Jahre:
 
Kinder bis 2 Jahre:
Auf dem Campingpark Seedorf kostenlos !
Hund / Katze:
Stromanschluss:
PKW
Motorrad
 
Pkw - Anhänger:
Boot (Kanadier) 2 - 3er (Pfingsten u. Himmelfahrt Bestellung erforderlich):
Gruppenzelt (ab 7 Personen)
Reservierungsanmeldung

Auch wir wissen, dass das "Kleingedruckte" manchmal lästig ist, aber es dient Ihrem Schutz. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihren Auftrag nur entgegen nehmen können, wenn Sie folgende Einverständniserklärung unterschrieben haben.

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN CAMPINGPARK SEEDORF ·

Reservierung: Bei einer Reservierung für einen Stellplatz auf dem Campingplatz ist pro Stellplatz eine Reservierungsgebühr von
35,- € zu leisten. Dieser Betrag wird bei der Abrechnung vor Ort wieder gut geschrieben. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich einen bestimmten Stellplatz (Größe ca.8 x 12 m) oder nebeneinander liegende Plätze zu reservieren. Bei frühzeitiger Buchung können unter den nachfolgend genannten Bedingungen besondere von Ihnen gewünschte  Stellplätze reserviert werden.
Für Reservierungen für Zeltstellplätze muss keine Anzahlung geleistet werden.

Reservierung mit Stellplatzgarantie: Bei einer Reservierung für einen speziellen von Ihnen gewünschten Stellplatz auf dem Campingplatz ist pro Stellplatz eine Reservierungsgebühr von 50,- € zu leisten. Dieser Betrag wird bei der Abrechnung vor Ort wieder gut geschrieben. Bitte beachten Sie, dass erst nach Eingang der Anzahlung und des Anmeldeformulars die Reservierung bestätigt ist. Bitte überweisen Sie den Betrag auf unser bei der Reservierungsbestätigung angegebenes Konto. ·

Reservierung Mietwohnwagen oder Ferienwohnung
Bei einer Reservierung eines Mietwohnwagens oder einer Ferienwohnung ist ein Anzahlungsbetrag von 50,- € zu leisten. Dieser Betrag wird bei der Abrechnung vor Ort wieder gut geschrieben. Erst nach Eingang der Anzahlung und des Anmeldeformulars ist die Reservierung bestätigt. Bitte beachten Sie, dass bei der Abreise bzw. auch bei Nichtanreise ohne Storno grundsätzlich immer der volle bei der Buchung angegebene Zeitraum zur Zahlung fällig ist.

Rücktritt / Storno: Sie können jederzeit, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Buchungszeitraum, von der Reservierung zurücktreten. Treten Sie von Ihrer Reservierung zurück oder reisen Sie nicht an, deckt der von Ihnen gezahlte Reservierungsbetrag unsere Aufwendungen für Absteckung, Buchführung und Stornierung.  Ungeachtet dessen ist die Reservierungsgebühr fällig, wenn Sie diesen Reservierungsauftrag abschicken und nicht anreisen.

Anreise: Der reservierte Stellplatz/Ferienwohnung steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 12.00 Uhr geräumt sein. Sofern sich die Ankunft verzögert, muss dies unbedingt der Platzleitung bekannt gegeben werden. Sofern keine Benachrichtigung erfolgt, wird der Stellplatz/Ferienwohnung nur bis zum folgenden Tag 12.00 Uhr freigehalten und kann dann anderweitig vergeben werden. · Zahlungsweise: Anzahlungen überweisen Sie bitte auf das von uns angegebene Konto. Stellplatz- und andere Gebühren bezahlen Sie bitte in bar bei der Zeltplatzleitung.

Zahlungsmodalitäten: Die gemäß Reservierungsbedingungen fällige Anzahlung in Höhe von
35,- bzw. 50,- € überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Eingang unserer Reservierungsbestätigung (kommt per
Post oder Email) auf unser dort angegebenes Konto. Bitte vergessen Sie nicht den Zahlungsgrund bei Ihrer Überweisung anzugeben ! Sollten wir innerhalb dieser Zeit kein Zahlungseingang bei uns verzeichnen, betrachten wir die Reservierung als hinfällig.


_______________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift


Ich habe die RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN und die PLATZORDNUNG gelesen und stimme diesen zu.

Aus Sicherheitsgründen tippen Sie bitte, bevor Sie
auf "Abschicken" klicken, den im Bild angegebenen
Code ein:
(Groß- und Kleinschreibung beachten!)
 
    

 

CAMPINGPLATZORDNUNG

Sehr geehrter Campinggast,

die Besitzer dieses Campingparks heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung:

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der Rezeption an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast wieder ab. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis, welches ausgehangen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.

2. Erhaltung, Pflege und Schutz der Flora und Faune ist selbstverständliche Pflicht jedes Campingfreundes. Eigenmächtige Veränderungen des Baumbestandes, das Beschädigen der Bäume durch Nägel, Schrauben, Haken und ähnliches, sowie unsachgemäße und verunstaltende Ausästungen sind verboten. Der Campingplatz befindet sich in einem Landschafts-, Vogel- und Trinkwasserschutzgebiet. Auch unser Wasser wird hier gewonnen, bitte berücksichtigen dies, gehen Sie sparsam mit Wasser um und vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt. Autowaschen sowie einfaches Ausschütten von Abwasser ist zu unterlassen. Auch das Entleeren von Chemietoiletten ist bitte nur in den vorgesehenen Abflüssen am Sanitärgebäude 1 und an der Rezeption vorzunehmen. DANKE! Bitte beachten Sie, die Plätze nördlich der Betonstraße auf unserem Campingplatz bergen gewisse Risiken durch den Baumbestand, dafür übernehmen wir keine Haftung.

3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Besonders betrifft dies die Sanitäranlagen. Bitte hinterlassen Sie diese Einrichtungen so, wie Sie sie auch vorzufinden wünschen.

4. Den Weisungen der Besitzer bzw. des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten u.ä.. Nördlich der Campingpatzstraße sind Pkw’s über Nacht und zum Dauerabstellen in der Nähe der eigenen Zelte abzustellen. Für Stellplätze südlich  der Campingplatzstraße sind Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.

5. Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden. Hunde sind an der Leine zu führen, Katzen sollten nicht frei laufen gelassen werden. Ihre Notdurft müssen sie außerhalb des Zeltplatzes ausüben.

6. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

7. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Da sich unser Campingplatz in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, wird jegliche mutwillige Verunreinigung durch Müll sowie das mutwillige Zerschlagen von Flaschen und Gläsern auch die Entsorgung in den Lagerfeuerstellen zur Anzeige gebracht.

8. Brandschutz
Für Koch- und Heizzwecke sind nur die gesetzlich zugelassenen Geräte erlaubt, ihr Betreiben hat unter größter Sorgfalt zu erfolgen. Für Lagerfeuer ist nur die hierfür vorgesehene Feuerstelle in der Nähe der Rezeption zu benutzen. Bei Bedarf ist dies grundsätztlich vorher beim Platzwart anzumelden. Bei Waldbrandgefahr (wird öffentlich an der Rezeption ausgehangen) sind offene Feuer und das Betreiben von Holzkohlegrills nicht zulässig. Die Entnahme und zweckentfremdete Nutzung der Feuerlöschgerätschaften (roter Anstrich) ist nicht gestattet. Alle Campingplatznutzer sind verpflichtet, sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe zu informieren. Ab Waldbrandwarnstufe „2“ sind offene Feuer nicht erlaubt. Ab Waldbrandwarnstufe „3“ ist auch das Grillen einzustellen.

9. Die Platzruhe dauert von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, sowie von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radios und andere Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflichst gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

10. In der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr erfolgt die generelle Hauptreinigung der Sanitäranlagen. Wir bitten dies in Ihrem Tagesablauf zu berücksichtigen.

11. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritt-Tempo gestattet. Das Befahren der Zeltwiesen ist generell untersagt.

12. Die Besitzer bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich scheint.

13. Der Platz ist am Tag der Abreise bis 12:00 Uhr zu räumen. Sollte der Platz erst nach 12:00 Uhr geräumt sein, sind wir berechtigt einen weiteren Tag Aufenthalt für alle in der Anmeldung gebuchten Personen, Zelte und Fahrzeuge zu berechnen.

Seedorf, den 12.01.2010

Familie Birgit und Lutz Heber

 

© Campingpark-Seedorf.de 2023

© Campingpark-Seedorf.de 2024