CAMPINGPLATZORDNUNG
Sehr
geehrter Campinggast,
die
Besitzer dieses Campingparks heißen Sie herzlich willkommen
und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht,
Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Campingplatz verbringen, so
angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden
Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden,
was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten
Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung:
1.
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet.
Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst
bei der Rezeption an. Der Platzwart kann die Personalausweise
eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast
wieder ab. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis,
welches ausgehangen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten
Gebühren.
2.
Erhaltung, Pflege und Schutz der Flora und Faune ist selbstverständliche
Pflicht jedes Campingfreundes. Eigenmächtige Veränderungen des
Baumbestandes, das Beschädigen der Bäume durch Nägel, Schrauben,
Haken und ähnliches, sowie unsachgemäße und verunstaltende Ausästungen
sind verboten. Der Campingplatz befindet sich in einem Landschafts-,
Vogel- und Trinkwasserschutzgebiet. Auch unser Wasser wird hier
gewonnen, bitte berücksichtigen dies, gehen Sie sparsam mit
Wasser um und vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt.
Autowaschen sowie einfaches Ausschütten von Abwasser ist zu
unterlassen. Auch das Entleeren von Chemietoiletten ist bitte
nur in den vorgesehenen Abflüssen am Sanitärgebäude 1 und an
der Rezeption vorzunehmen. DANKE! Bitte beachten Sie, die Plätze
nördlich der Betonstraße auf unserem Campingplatz bergen gewisse
Risiken durch den Baumbestand, dafür übernehmen wir keine Haftung.
3.
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller
Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind
schonend zu behandeln. Besonders betrifft dies die Sanitäranlagen.
Bitte hinterlassen Sie diese Einrichtungen so, wie Sie sie auch
vorzufinden wünschen.
4.
Den Weisungen der Besitzer bzw.
des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich
der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen,
Zelten u.ä.. Nördlich der Campingpatzstraße sind Pkw’s über
Nacht und zum Dauerabstellen in der Nähe der eigenen Zelte abzustellen.
Für Stellplätze südlich
der Campingplatzstraße sind Fahrzeuge
auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.
5.
Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht
belästigt werden. Hunde sind an der Leine zu führen, Katzen
sollten nicht frei laufen gelassen werden. Ihre Notdurft müssen
sie außerhalb des Zeltplatzes ausüben.
6.
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist
untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke,
Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
7.
Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen
Abfallbehälter. Da sich
unser Campingplatz in einem Landschaftsschutzgebiet befindet,
wird jegliche mutwillige Verunreinigung durch Müll sowie das
mutwillige Zerschlagen von Flaschen und Gläsern auch die Entsorgung
in den Lagerfeuerstellen zur Anzeige gebracht.
8.
Brandschutz
Für Koch- und Heizzwecke sind nur die gesetzlich zugelassenen
Geräte erlaubt, ihr Betreiben hat unter größter Sorgfalt zu
erfolgen. Für Lagerfeuer ist nur die hierfür vorgesehene Feuerstelle
in der Nähe der Rezeption zu benutzen. Bei Bedarf ist dies grundsätztlich
vorher beim Platzwart anzumelden. Bei Waldbrandgefahr (wird
öffentlich an der Rezeption ausgehangen) sind offene Feuer und
das Betreiben von Holzkohlegrills nicht zulässig. Die Entnahme
und zweckentfremdete Nutzung der Feuerlöschgerätschaften (roter
Anstrich) ist nicht gestattet. Alle Campingplatznutzer sind
verpflichtet, sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe zu informieren.
Ab Waldbrandwarnstufe „2“ sind offene Feuer nicht erlaubt. Ab
Waldbrandwarnstufe „3“ ist auch das Grillen einzustellen.
9.
Die Platzruhe dauert von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, sowie von 22:00
Uhr – 07:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge
den Campingplatz befahren. Radios und andere Geräte sind auf
Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste
höflichst gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen
zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in
grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
10.
In der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr erfolgt die generelle
Hauptreinigung der Sanitäranlagen. Wir bitten dies in Ihrem
Tagesablauf zu berücksichtigen.
11.
Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür
vorgesehenen Wegen im Schritt-Tempo gestattet. Das Befahren
der Zeltwiesen ist generell untersagt.
12.
Die Besitzer bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes
berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie
des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse
der Campinggäste erforderlich scheint.
13.
Der Platz ist am Tag der Abreise bis 12:00 Uhr zu räumen. Sollte
der Platz erst nach 12:00 Uhr geräumt sein, sind wir berechtigt
einen weiteren Tag Aufenthalt für alle in der Anmeldung gebuchten
Personen, Zelte und Fahrzeuge zu berechnen.
Seedorf,
den 12.01.2010
Familie
Birgit und Lutz Heber |